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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen                  

- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –

Stand: 13.11.2020

 

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

 

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie

 

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen 
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

 

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

 

  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19- Test (PCR- oder AG-Test)vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

 

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

 

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.

 

  • Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:

o An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

 

o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

 

nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und

 

im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.

 

 

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© SFZ Jean-Paul-Platz - letzte Aktualisierung 27.09.2025