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SFZ Jean-Paul-Platz
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Schulpsychologie an Förderschulen

Staatliche Schulpsychologin des SFZ Jean- Paul- Platz ist:

 

Nicole Gerstl, StRinFS,

 

Tel. 431 220 36,      

schulpsychologie.gerstl@t-online.de

 

Schulpsycholog*innen sind Teil des schulischen Beratungssystems und unterstützen die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages, das heißt sie sind Ansprechpartner für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen gleichermaßen, ebenso wie für Schulleitungen. Schulpsycholog*innen an Förderschulen haben eine Doppelqualifikation als (Schul-) Psycholog*innen und als Lehrkräfte für Sonderpädagogik. Sie übernehmen Aufgaben der Diagnostik, der Förderung, der Beratung, der Koordinierung von Hilfemaßnahmen und der Fortbildung.

 

 

Dabei gehören zu ihren Aufgaben

  1. Pädagogisch- psychologische Diagnostik und Beratung
  2. Schullaufbahnberatung
  3. Beratung von Schule und Lehrkräften
  4. Weiterentwicklung von Erziehung und Unterricht
  5. Inklusion
  6. Förderung der Dialogfähigkeit

 

1. Pädagogisch- psychologische Diagnostik und Beratung

Für Schüler*innen mit gravierenden Lern- und Leistungsproblemen, aber insbesondere jenen mit Verhaltensproblemen steht die Schulpsychologin für eine Einzelfallberatung zur Verfügung. Dabei kann es notwendig sein eine psychologische Diagnostik durchzuführen, individuell angepasste Interventionen vorzuschlagen und/ oder durchzuführen und gezielt einzelne Schüler*innen psychologisch zu betreuen. Auch bei akuten Krisen in der Schule ist die Schulpsycholog*in die erste Ansprechpartner*in für alle Mitglieder der Schulfamilie. Im Rahmen der Beratungstätigkeit in der Einzelfallberatung steht sie/ er nicht nur den Lehrer*innen und Schüler*innen zur Seite, sondern berät auch Eltern.

 

2. Schullaufbahnberatung

In besonders komplexen Fällen wird bei der Beratung der Schullaufbahn die Expertise von Schulpsycholog*innen benötigt, wenn es um eine überparteiliche psychologische Begutachtung und Gutachtenerstellung geht oder bei der Unterstützung von Schüler*innen mit nicht geklärtem Lern- und Förderort. Auch als Mitwirkende in den Fachkommissionen sind Schulpsycholog*innen erfordert.

 

3. Beratung von Schule und Lehrkräften

Im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen soll die Fachkompetenz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik, des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes, und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe, der Heilpädagogischen Förderlehrer, der Beratungslehrkräfte und der Lehrkräfte an allgemeinen Schule erweitert werden. Darüber hinaus sollen Angebote wie Supervision, Kollegiale Beratung, Coaching von Schulleitungen, Begleitung von Schulentwicklungsprozessen und andere teambildende Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Schule genutzt werden.

 

4. Weiterentwicklung von Erziehung und Unterricht

Im Rahmen von Schulentwicklung und Qualitätssicherung haben Schulpsycholog*innen die Aufgabe Lehrer*innen bei der Umsetzung neuer unterrichtlicher Konzepte zu unterstützen, aber auch Schulleiter*innen Impulse zu geben bei Fragen der Erziehung und des sozialen Lernens (z.B. Einführung von Trainingsraumprogrammen).

 

5. Inklusion

Im Themenkomplex von Inklusion fällt die Beratung der Kooperationspartner in Förderschule und allgemeiner Schule den zuständigen Schulpsycholog*innen zu, beispielsweise in der Anbahnung der Kooperationsbereitschaft bei beteiligten Lehrkräften und Kollegien. Aber auch die Beratung der betroffenen Schüler selbst, der Lehrkräfte, die den Schüler beschulen und die Beratung der Eltern (z.B. in der Unterstützung bei der Einbeziehung von außerschulischen Fachdiensten) gehört in ihren Verantwortungsbereich.

 

6. Förderung der Dialogfähigkeit

Ein vernetztes Arbeiten und die zielgerichtete Arbeit an Prozessen der unterschiedlichen Dialogpartner des Förderschulsystems (Regierungsreferenten, Schulleiter, Schulpsychologen, Beratungslehrer, Lehrkräfte, usw.) erfordert fachliche Unterstützung durch die Schulpsycholog*innen um eine angemessene Dialogkultur aufzubauen. Geeignete Maßnahmen können Fortbildungen zu den Themen Gesprächsführung und Kommunikation sein. In der Prozessbegleitung können Supervision, Coaching, kollegiale Beratungen und Moderation passende Methoden darstellen, aber auch in der Krisenintervention stellen die Schulpsycholog*innen ihr Fachwissen zu den Themen Konfliktmanagement und Mediation zur Verfügung.

 

 

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© SFZ Jean-Paul-Platz/ Jochen Schmid - letzte Aktualisierung 06.03.2024